Wegweiser für den Trauerfall.

Der Tod eines geliebten Menschen ist stets ein Ausnahmezustand und bringt für die Angehörigen viele Aufgaben mit sich. Trotz der großen Trauer, die ein Handeln oft hemmt, muss man sich um traurige Pflichten kümmern.

In der Regel bleibt dafür nicht viel Zeit. Innerhalb der ersten drei Tage nach dem Tod müssen 
viele Formalitäten erledigt werden.

Bitten Sie eine Ihnen vertraute Person darum, Sie zu unterstützen, sollten Sie das Gefühl haben, 
mit der Situation überfordert zu sein.

Was zu tun ist, wird im Folgenden zusammengefasst.

Die ersten Stunden.

  • Verständigen Sie die ärztliche Gemeinschaftspraxis Langeoog, die den Totenschein ausstellt telefonisch unter 04972 912020. Im „Bliev hier“ kümmert sich die Einrichtungsleitung darum.
  • Bei einer vorliegenden Zustimmung zu einer Körper- oder Organspende informieren Sie unmittelbar Arzt, Krankenhaus oder eine andere dafür zuständige Stelle.
  • Benachrichtigen Sie weitere Angehörige, den Arbeitgeber und Freunde des Verstorbenen.
  • Verabschieden Sie sich vom Verstorbenen.
  • Wählen Sie einen Sarg und die Kleidung für den Verstorbenen aus.
  • Wählen Sie die Bestattungsart und den Friedhof aus.
    Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen - Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch.
  • Suchen Sie Verträge und Verfügungen und handeln Sie danach, also Bestattungsvorsorge, Willenserklärung zur Feuerbestattung, Testament, Adressen der Kinder und Enkelkinder.
  • War der Verstorbene allein lebend, begehen Sie die Wohnung, um die Heizung zu regulieren, 
die Fenster zu schließen, Elektrogeräte auszuschalten und bei Bedarf die Hauptzuleitung für Wasser zu schließen.
  • Stellen Sie die Versorgung von Haustieren sicher.

Vor der Bestattung.

  • Beantragen Sie beim Standesamt im Rathaus unter Vorlage des Totenscheines die Ausstellung 
der Sterbeurkunde.
  • Sehen Sie den Bestattungsvertrag ein und legen Sie fest, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen möchten.
  • Informieren Sie die Krankenkasse, sowie Lebens- und Unfallversicherung des Verstorbenen.
  • Informieren Sie das Bankinstitut des Verstorbenen schriftlich, ebenso den Vermieter.
  • Falls der Verstorbene einen Terminkalender geführt hat, sagen Sie geplante Termine ab.
  • Verabreden Sie den Termin und die Gestaltung einer Trauerfeier. Wählen Sie dazu pastoralen Beistand oder einen Trauerredner.
  • Kaufen Sie für sich selbst bei Bedarf Trauerkleidung.
  • Beauftragen Sie die Dekoration von Trauerhalle und Grab.
  • Falls gewünscht, schalten Sie eine Traueranzeige in einer Tageszeitung und im Langeooger Trauerportal unter www.letzte-reise.de.
  • Sorgen Sie für Druck und Versand von Trauerkarten. Stellen Sie dazu die Anschriften 
für die Trauerbriefe zusammen.
  • Reservieren Sie eine Gaststätte für die abschließende Teetafel mit den Trauergästen.
  • Stellen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Urlaub oder Sonderurlaub 
für die Bestattung.

Nach der Bestattung.

  • Informieren Sie Versicherungen und Ämter, bei denen Leistungsanspruch bestehen und 
fordern Sie Zahlungen ein.
  • Kündigen Sie eventuell bestehende Verträge. Dazu gehören zum Beispiel Versicherungen, Mietverträge, Telekommunikation- oder Zeitschriften-Abonnements und Mitgliedschaften 
in Vereinen.
  • Beantragen Sie den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht, sofern kein amtliches Testament vorhanden ist.
  • Löschen oder verwalten Sie Internetseiten, Accounts bei sozialen Netzwerken, im Onlinehandel und E-Mail-Adressen des Verstorbenen.
  • Erstellen und versenden Sie Danksagungen für Beileidsbekundungen oder lassen Sie ein Zeitungsinserat schalten.
  • Falls eine nachträgliche Gedenkfeier erwogen wird, beginnen Sie jetzt mit den Planungen.
  • Sorgen Sie dafür, dass nach sechs Wochen das Grab abgeräumt und mit den Angehörigen 
die Grabpflege geplant oder beauftragt wird.
    Beauftragen Sie etwa sechs bis acht Monate nach der Beisetzung einen Steinmetz 
für die Einfassung des Grabes und die Aufstellung und Beschriftung des Grabsteins.
  • Legen Sie einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten wie Sterbeurkunde und 
Grabnutzungs-Vertrag an.

Bewahren Sie alle Quittungen, Unterlagen und Rechnungen, die mit dem Sterbefall verbunden sind, vollständig und sortiert auf, da vieles davon später noch gebraucht wird, zum Beispiel auch für die Einkommensteuererklärung.

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