Verfügungsantrag zu Lebzeiten – kein Vertrag 

Im Trauerfall ist es für Angehörige oftmals schwierig, Entscheidungen bezüglich der Bestattungsart und der anstehenden Trauerfeier zu treffen. Zu emotional ist eine solche Zeit. Die Trauer macht uns oftmals hilflos. Wir alle können unseren Angehörigen diese schwierige Zeit erleichtern, indem wir unsere Wünsche zu Lebzeiten festhalten.

Bei diesem Verfügungsantrag handelt es sich weder um einen Vertrag noch um eine Bindung an einen Bestattungsverein oder ein Bestattungsunternehmen. Das Ausfüllen und Hinterlegen unserer Wünsche für den Sterbefall ist kostenfrei. Alle Daten werden vertraulich behandelt und erst im Todesfall an die Angehörigen und/oder ein dann nach Wunsch oder von den Hinterbliebenen eingesetztes Bestattungsunternehmen weitergeleitet.

Mit diesem Formular möchten wir den Langeoogern und Langeoogerinnen ermöglichen, ihre Wünsche für ihr späteres Ableben festzuhalten, damit sie auch ihre Letzte Reise so antreten können, wie sie es sich wünschen.

Eine gesetzliche Pflicht, diese Wünsche zu beachten, besteht nicht; erfahrungsgemäß werden die Wünsche der Verstorbenen aber von den Angehörigen respektiert und erfüllt.

Um den „Letzten Willen“ bezüglich der Nachlassregelung gesetzlich bindend festzulegen, ist ein Testament zu verfassen. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Notar.

Wir freuen uns, wenn von der Möglichkeit, seine Wünsche bei uns im Verein „Letzte Reise“ zu hinterlegen, Gebrauch gemacht wird. Dabei entsteht weder eine vertragliche, förmliche noch eine moralische Verpflichtung, eine Bestattung durch den Verein „Letzte Reise“ zu wählen. Mit diesem Dokument möchten wir es dem Ausfüllenden ermöglichen, seinen Hinterbliebenen in ihrer Trauer die Entscheidungen für eine gewünschte Beisetzung zu treffen.

Dokument "Verfügungen für den Todesfall"... 

 

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